Kredit für Ehepaare - wer haftet?

Vor der Aufnahme eines Kredits stellen sich viele Ehepaare die Frage, wer im Fall einer Verschuldung für die Haftung aufkommen muss. Die Haftung in der Ehe kann in so mancher Situation eine vielschichtige Angelegenheit darstellen. Damit Sie einen zuverlässigen Überblick über die rechtlichen Haftungsumstände bei Krediten in der Ehe bekommen, verrät Ihnen Kredit Team in diesem Ratgeber-Beitrag alles, was Sie über die Mithaftung eines Ehepartners wissen müssen.

Mithaftung Kredit

Bei einem Kredit, der nicht im Interesse aller zusammenlebenden Familienmitglieder, sondern aufgrund der Zweckdienlichkeit eines einzelnen Ehepartners aufgenommen wird, besteht keine Mithaftungspflicht der anderen Ehepartei. Bezieht ein einzelner Ehepartner einen Bankkredit oder ein Darlehen infolge eines persönlichen, nicht lebensnotwendigen Bedürfnisses - beispielsweise für kostspieliges Mobiliar, extravagante Kleidung, teure Freizeitaktivitäten oder Weiterbildungen - so ist nur dieser individuelle Ehepartner für den Kredit haftbar.

Diese Regelung tritt grundsätzlich bei einem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung oder einer Gütertrennung in Kraft. Beide Eheparteien sind dabei für die Verwaltung ihres eigenen Vermögens verantwortlich und haben alleinigen Anspruch darauf. Dies bedeutet auch, dass jeder Ehepartner alleine für die Abzahlung eines aufgenommenen Kredits zuständig ist und für eine mögliche Haftung eigenständig aufkommen muss.

Anders sieht der rechtliche Umstand aus, wenn beide Eheparteien einvernehmlich und gemeinsam zum Kreditnehmer werden. Üblicherweise fordern Banken vor der Aufnahme eines Kredits die Mithaftung des Ehepartners als hinzukommende Kreditabsicherung. Hierbei unterzeichnen beide Eheparteien einen Vertrag, in dem festgelegt wird, dass beide Ehepartner für die Vertragserfüllung verantwortlich sind und für eine mögliche Haftung gemeinsam aufkommen müssen.

Mithaftung Kredit nach Todesfall

Nach dem Ableben eines Ehepartners herrscht oftmals grosse Unsicherheit betreffend rechtlichen Regelungen. Es kann sich unter anderem auch die Frage stellen, wer für einen abgeschlossenen Kredit aufkommen muss. Sowohl Vermögen als auch Schulden sind Bestandteile eines jeden Erbguts. Falls ein von beiden Eheparteien unterschriebener Kreditvertrag vorliegt, so besteht dieser auch nach dem Todesfall einer Ehepartei.

Ob nun Hinterbliebene für die Mithaftung eines Kredits aufkommen müssen, lässt sich durch die Evaluierung des wirtschaftlichen Interesses herausfinden. Entscheidend dabei ist, ob die hinterbliebene Ehepartei als "echter" Kreditnehmer oder lediglich als Mitunterzeichner beurteilt wird. "Echte" Kreditnehmer haben ein unmittelbares Eigeninteresse am Kredit und müssen sich deshalb für eine Mithaftung verantworten. Ein Beispiel für "echte" Kreditnehmer sind Eheparteien, welche zu zweit einen Immobilienkreditvertrag für das Eigenheim der Familie unterschrieben haben, das auch nach dem Ableben eines Ehepartners weiterhin bewohnt wird.

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Eine professionelle Beratung und Betreuung werden beim Kredit Team gross geschrieben. Deshalb stehen wir Ihnen jederzeit für Fragen oder sonstige Anliegen zur Verfügung.